Freitodbegleitungen sind spätestens seit der Diskussion rund um die Sterbekapsel wieder stark im Fokus der Öffentlichkeit. Im Alterszentrum Kirchfeld hat die Selbstbestimmung der Bewohnenden einen hohen Stellenwert. Das Ethikgremium hat schon vor zehn Jahren definiert, unter welchen Umständen Sterbehilfe in der Pflegeeinrichtung möglich ist.

Offen für schwierige Themen: Marco Müller, Geschäftsführer Kirchfeld, und Daniela Sager, Ethikverantwortliche
Wie steht das Kirchfeld zur Sterbehilfe?
Marco Müller (MM): Sterbehilfe ist im Kirchfeld für Bewohnende, die schon länger im Alterszentrum leben, möglich. Wir wollen den «Sterbetourismus» nicht fördern; deshalb werden Kurzaufenthalte zur Sterbehilfe bei uns nicht unterstützt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Sterbehilfe im Kirchfeld?
Daniela Sager (DS): Das Ethikgremium hat einen klaren Ablauf definiert. Bewohnende sollen mindestens seit sechs Monaten im Kirchfeld wohnen, und sie organisieren alles selbst direkt mit der Sterbehilfeorganisation. Die Verantwortung für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit liegt dann bei diesen Organisationen.
Warum nimmt jemand Sterbehilfe in Anspruch?
DS: Der Wunsch nach Sterbehilfe entspringt oft einer tiefen Sehnsucht nach Selbstbestimmung und dem Vermeiden von unerträglichem Leiden. Er basiert auf dem Bedürfnis, die Kontrolle über das eigene Lebensende zu behalten und nicht Opfer eines langen, qualvollen Sterbens zu werden. Dabei spielt Würde, Lebensqualität und Autonomie eine zentrale Rolle.
Wie oft kommt es im Kirchfeld zu Freitodbegleitungen?
MM: Sterbehilfe wird bei uns etwa alle ein bis zwei Jahre in Anspruch genommen.
Häufiger lassen Bewohnende die Möglichkeit prüfen, aber oft fehlt die Urteilsfähigkeit oder die Person verstirbt während des aufwändigen Abklärungsprozesses eines natürlichen Todes. Immer wieder erlebe ich, dass Bewohnende sich vorsorglich anmelden, da ihnen dies ein Gefühl von Sicherheit und Selbstbestimmung gibt. Dennoch entscheiden sich viele letztlich dagegen, weil sie weiterhin Lebensfreude empfinden und nur geringe Schmerzen haben.
Zurück zur Sterbehilfe. Wie ist dies für die Mitarbeitenden?
MM: Sehr unterschiedlich, abhängig von den persönlichen Wertvorstellungen, religiösen Überzeugungen und Erfahrungen. Wichtig ist mir, dass unsere Mitarbeitenden professionell bleiben und die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen respektieren. Meistens wissen nur einige wenige Mitarbeitende und die Geschäftsleitung von einer Freitodbegleitung. Einige Bewohnende gehen offen mit dem Thema um und sprechen auch mit den Mitarbeitenden darüber. Das möchte ich unterstützen, , ohne die Mitarbeitenden zu überfordern.
Wie beeinflusst das Thema Sterbehilfe die Pflege?
DS: Wenn der Wunsch nach Sterbehilfe ausdrücklich geäussert wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann habe ich persönlich keine Bedenken. Ich beziehe das Team ein und respektiere unterschiedliche Meinungen. Wichtig ist, dass niemand seine persönlichen Überzeugungen den Bewohnenden aufzwingt oder durchsetzt. Die emotionale Belastung ist oft gross, da wir in der Pflege eine enge Bindung zu den Bewohnenden haben.
Palliative Care: Sterbebegleitung
Im Gegensatz zur Sterbehilfe unterstützt die Sterbebegleitung den Menschen im Sterbeprozess, ohne den Tod aktiv zu fördern. Bei Palliative Care geht es also um eine gute Unterstützung und Beistand in der letzten Lebensphase. Das heisst konkret: Leiden lindern, emotionalen Beistand geben und den Sterbenden in seinen letzten Momenten begleiten. Dies ist eine Kernaufgabe in der Langzeitpflege.