
Kosten & Finanzierung
Einfach und verständlich erklärt
Die wichtige Frage vor dem Eintritt: Was kostet der Aufenthalt im Kirchfeld? Die detaillierten Kosten finden Sie in der Taxordnung. Es ist uns aber wichtig, Ihnen zusätzlich einen klaren Überblick zu verschaffen, wie die Finanzierung aufgebaut ist.
Kosten & Finanzierung
Drei Parteien finanzieren den Aufenthalt
Die Pflegekosten sind auf drei Träger verteilt: die Krankenkassen, die öffentliche Hand und die Pflegebedürftigen. Die Krankenkassen bezahlen je nach Pflegebedarf im Heim bis zu maximal 115.20 CHF pro Tag. Bewohnerinnen und Bewohner kommen für höchstens 20 Prozent des Kassenbeitrags auf, bezahlen also maximal 23.00 CHF pro Tag. Reicht das nicht aus, deckt die öffentliche Hand, also die Gemeinde, die restlichen Kosten. Für die Aufenthaltstaxen müssen Bewohnerinnen und Bewohner selber aufkommen.


Kosten & Finanzierung
Hilfe dank der Ergänzungsleistung
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV decken die minimalen Lebenskosten, falls die Renten und das sonstige Einkommen inklusive Vermögensverzehr dazu nicht ausreichen. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und der IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz. Im Gegensatz zur Hilflosenentschädigung spielen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen das Einkommen und das Vermögen eine Rolle. Ergänzungsleistungen kommen ebenso für Frauen und Männer in Frage, die im Heim leben. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen muss bei den AHV-Ausgleichskassen beziehungsweise ihren Zweigstellen geltend gemacht werden, wo entsprechende Formulare bestellt werden können. Kontaktieren Sie dazu Ihre AHV-Zweigstelle.
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Unterstützung dank der Hilflosenentschädigung
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV decken die minimalen Lebenskosten, falls die Renten und das sonstige Einkommen inklusive Vermögensverzehr dazu nicht ausreichen. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und der IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz. Im Gegensatz zur Hilflosenentschädigung spielen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen das Einkommen und das Vermögen eine Rolle. Ergänzungsleistungen kommen ebenso für Frauen und Männer in Frage, die im Heim leben. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen muss bei den AHV-Ausgleichskassen beziehungsweise ihren Zweigstellen geltend gemacht werden, wo entsprechende Formulare bestellt werden können. Kontaktieren Sie dazu Ihre AHV-Zweigstelle.
Für Menschen im Pensionsalter richtet die AHV die Hilflosenentschädigung aus, für jüngere ist die IV verantwortlich. Die Entschädigungen haben unterschiedliche Ansätze und richten sich nach dem Grad der Hilflosigkeit.
– mittleren Grades: CHF 630.00
– schweren Grades: CHF 1'008.00


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Helfen mit einer Spende
Trotz unseres Systems gibt es Menschen, die weitere Unterstützung benötigen. Aus diesem Grund haben wir im Kirchfeld ein Spendenkonto, mit dem wir die zwingenden Bedürfnisse einer Bewohnerin oder eines Bewohners decken – beispielsweise Kleider und Schuhe, Pflegemittel, Podologie oder andere Grundbedürfnisse. Diese Beiträge spricht die Geschäftsleitung vom Kirchfeld und betragen maximal 500.- CHF pro Jahr und Person. Herzlichsten Danke für Ihre Hilfe!